Manchmal geht alles ganz schnell: Ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder ein Unfall verändert Ihr Leben. Plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen. Wer kümmert sich dann für Sie um Vermögensfragen, wer klärt alles zu Ihrem Eigenheim oder wer entscheidet, wie und wo Sie betreut werden sollen?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre “Betreuungsrecht” zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars “Vorsorgevollmacht” die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Die PDF-Dateien der Broschüre “Betreuungsrecht” und des Formulars “Vorsorgevollmacht” stammen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand März 2018