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Pflegeschulungen im häuslichen Bereich

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und in der Mobilisation.

Pflegeschulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI

Pflegeschulungen sind für pflegende Angehörige freiwillig und sollen Fertigkeiten für eine eigenständige oder teilweise Durchführung der Pflege vermitteln. Für die gesetzlichen Pflegeversicherungen bzw. privaten Vorsorgeunternehmen sind diese Kurse keine optionale Leistung an Versicherte, sondern müssen laut Gesetz angeboten werden. Dies ist in § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen“ festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlage: § 45 SGB XI

Zielgruppe und Zielsetzung:
Angehörige und ehrenamtliche Personen können in Pflegeschulungen Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege erlernen.

Kosten:
Für pflegende Angehörige oder interessierte Personen entstehen keinerlei Kosten. Die vollständigen Gebühren für die Pflegeschulung tragen die Pflegekassen bzw. das private Versicherungsunternehmen.

Freiwillige oder verpflichtende Teilnahme?
Die Teilnahme an einer Pflegeschulung ist freiwillig. Niemand ist dazu verpflichtet, daran teilzunehmen.

Termine:
Profi24 bietet persönliche Schulungen in Ihrem häuslichen Umfeld an.