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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

Unterstützung im Alltag der pflegenden Angehörigen

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Von Ersatzpflege spricht man, wenn die Pflege zu Hause stattfindet, die reguläre Pflegeperson verhindert ist und die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen?

Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.

Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein.

Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen ambulanten Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Ersatzpflege beantragen.