Qualitätssicherungsbesuche

Alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad (2 bis 5) haben und Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – müssen je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Durch zum Beispiel Pflegeprofi24.

Die Pflegekasse möchte durch den Bratungseinsatz sichergehen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt wird.

Pflegebedürftige, die Kombinationspflege oder Pflegesachleistung in Anspruch nehmen, müssen keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 1 kann freiwillig ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden.