Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie möchten oder ablehnen. Sie können dies unabhängig von der Art oder dem Fortschritt einer Erkrankung tun – die so genannte Reichweite der Patientenverfügung ist gesetzlich nicht eingeschränkt. Damit haben Patientenverfügungen für behandelnde Ärzte sowie für die Bevollmächtigten oder Betreuer eine hohe Verbindlichkeit.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Vor dem Erstellen einer Patientenverfügung lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre “Patientenverfügung” zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.

Die PDF-Dateien der Broschüre “Patientenverfügung”, die Ausfüllhilfen und Textbausteine “Patientenverfügung” stammen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand Mai 2018

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Broschüre

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