Haushaltshilfe

§ 38 SGB V der Krankenversicherung


Der Alltag mit Kindern ist oft schwer und wird bei Ihnen noch durch Krankheit erschwert?
Dann haben Sie die Möglichkeit, sich vom Pflegedienst Profi24 unterstützen zu lassen.
 

Wann und wie kann die Haushaltshilfe beantragt werden?

Sie als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Haushaltshilfe, wenn Ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung oder wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. Es kommen erfahrene Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause und kümmern sich um Ihre Kinder und/oder Ihren Haushalt, damit Sie entlastet werden und gesunden können.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Pflegeberatung? Nutzen Sie unsere telefonische Fachberatung: Sie erreichen uns unter 0721 – 13203030