Ob durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung – uns allen kann es jederzeit passieren, dass wir uns nicht mehr um unsere eigenen Angelegenheiten kümmern können. Wenn Ihnen oder Ihren betroffenen Angehörigen das widerfährt, dann ist es gut, vorbereitet zu sein.
Eine Betreuungsverfügung brauchen Sie, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben oder aber, wenn später einmal festgestellt wird, dass trotz einer bestehenden Vorsorgevollmacht ein bestimmter Bereich der Bevollmächtigung noch nicht abgedeckt ist und hierfür ein rechtlicher Vertreter bestimmt werden muss. Grundsätzlich sollten Sie eine Vorsorgevollmacht daher immer mit einer Betreuungsverfügung kombinieren.
Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre “Betreuungsrecht” zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars “Betreuungsverfügung” die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Die PDF-Dateien der Broschüre “Betreuungsrecht” und des Formulars “Betreuungsverfügung” stammen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand März 2018